// Jahreshauptversammlung des SV Ottensen
13 Apr
Jahreshauptversammlung des SV Ottensen
Einladung zu unser Jahreshauptversammlung inklusive Antrag und Vereinssatzung
Sehr geehrtes Vereinsmitglied, liebe Sportfreunde/innen,
der Vorstand des SV Ottensen e.V. lädt daher form-, termin- und fristgerecht ein zur
Jahreshauptversammlung des SV Ottensen e.V.
am Montag, den 06.05.2024
um 19:00 Uhr im Oxbow-Corner
Kirchweg 40, 21614 Buxtehude
Tagesordnung:
1.) Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2.) Feststellung der Stimmberechtigten (Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben) und der Beschlussfähigkeit
3.) Feststellung der Tagesordnung
4.) Bericht des Vorsitzenden zum Geschäftsjahr 2023
5.) Berichte des Fußballabteilungsleiters und des Jugendobmanns
6.) Bericht der Kassenwartin
7.) Bericht des Mitgliederwartes
8.) Bericht der Kassenprüfer
9.) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- 10.) Anträge an die Jahreshauptversammlung. a. Festlegung der Beiträge
- b. Die Satzung soll wie folgt geändert werden. - Im § 16 ist in unserer Satzung die Zusammensetzung des Vereinsvorstands geregelt. Dort sind auch alle entsprechenden Vorstandsmitglieder aufgeführt. Darüber hinaus besteht satzungsgemäß die Möglichkeit, dass in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der Vorstand bis auf 9 Personen vergrößert werden darf. Von dieser Regelung möchten wir gerne Gebrauch machen und entsprechend den 3. Vorsitzenden satzungsgemäß in unsere Satzung unter §16 mit aufnehmen. Der Vorstand beantragt §16 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Vorstand um einen 3. Vorsitzenden erweitert wird.
- - Im §6 ist der Erwerb der Mitgliedschaft geregelt. Konkret ist für eine ordentliche Mitgliedschaft geregelt, dass die Mitgliedschaft zum Verein jede Person über 4 Jahre auf Antrag erwerben kann. Da bereits unsere Bambinis in einem Alter unter 4 Jahren bei uns im Verein trainieren, würden wir gerne diese Altersbegrenzung von 4 Jahren aufheben und satzungsbedingt entfernen. Der Vorstand beantragt §6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass
- die Altersbeschränkung aufgehoben wird.
- - Im § 20 der Satzung ist festgelegt, dass Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, wobei mindestens ein Kassenprüfer pro Jahr neu zu wählen ist. Die Wiederwahl ist nicht möglich. Den Passus der Wiederwahl möchten wir satzungsbedingt entfernen. Der Vorstand beantragt den §20 der Satzung dahingehend zu ändern, dass die Beschränkung der Wiederwahl aufgehoben wird.
Alle Änderungen sind in der anhängenden Satzung entsprechend markiert.
11.) Neuwahlen a. 1. Vorsitzende/r
b. 3. Vorsitzende/r
c. Jugendobmann/-obfrau
d. Kassenprüfer/in
12.) Verschiedenes
Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis spätestens 8 Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich an den 1. Vorsitzenden (Stephan Griebel / Erlenstieg 8b / 21614 Buxtehude) zu richten. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!
Buxtehude-Ottensen, der 12.04.2024
Stephan Griebel / 1. Vorsitzender
Anlage
Satzung mit markierten Änderungen
Vereinssatzung
https://www.sv-ottensen.de/images/1/VereinssatzungSVO08042024.pdf
Antrag des Vorstandes
https://www.sv-ottensen.de/images/1/07AntrgeJHV2024.pdf
https://www.sv-ottensen.de/images/1/EinladungJHV2024.pdf